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sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Die Wirtschaftliche Einheit gilt auch dann
als Einfamilienhaus, wenn sie zu weniger als 50% der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart des Einfamilienhauses nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Für „eine Wohnung“ gilt die Mindestgröße von 20 qm.
sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Die Wirtschaftliche Einheit gilt auch dann
als Zweifamilienhaus, wenn sie zu weniger als 50% der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart des Zweifamilienhauses nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Beide Wohnungen können auch in unterschiedlichen Gebäuden sein, wenn sie zu einer Wirtschaftlichen Einheit gehören.
sind Grundstücke, die zu mehr als 80% der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
sind Grundstücke, die zu mehr als 80% der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dient und nicht Teileigentum sind.
sind Grundstücke, die zu jeweils weniger als 80 % Wohnzwecken oder betrieblichen/ öffentlichen Zwecken dienen.
sind solche Grundstücke, die keiner anderen Grundstücksart zuzuordnen sind, aber bebaut sind.
ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumasnteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.